Die Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung für das kommende Schuljahr erfolgt jeweils im Jänner des laufenden Schuljahres und ist verbindlich.
Das entsprechende Formular erhalten die SchülerInnen zu gegebenem Zeitpunkt von der Schule bzw. in der Direktion.
Die Erziehungsberechtigten der SchulanfängerInnen geben im Rahmen der Schuleinschreibung den Bedarf der Betreuung verbindlich bekannt.
Eine Abmeldung kann aus organisatorischen Gründen nur zu Semesterende erfolgen.